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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Ulrich Paulussen ist seit 1997 Fachanwalt im Arbeitsrecht und Gründungspartner der Rechtsanwaltssozietät Krall, Paulussen & Partner in Mönchengladbach.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung bietet er Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts eine umfassende, spezialisierte Beratung und kluge, praxisorientierte Lösungen für Ihr Anliegen. Diskretion und ein hohes persönliches Engagement prägen seine langjährigen, vertrauensvollen Mandatsbeziehungen.
Er vertritt seine Mandanten im individual- und kollektiven Arbeitsrecht. Schwerpunkte sind die Branchen Pflege und soziale Dienste, Einzelhandel, Druck und Medien, Hotel und Gaststättengewerbe, Kraftfahrzeuggewerbe, Nahrungsmittel und Handwerk. Im Rahmen der Mandatierung durch kirchliche Institutionen (kirchliche Verbände, Kirchengemeinden…), beschäftigt er sich vertieft mit kirchlichem Arbeitsrecht.
Für die Wirksamkeit einer Kündigung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Formfehler, fehlerhafte Begründungen oder falsche Betriebsratsanhörungen können eine Kündigung kippen. Welche Rechte und Möglichkeiten einschließlich einer Kündigungsschutzklage Ihnen zur Verfügung stehen, klären wir gern mit Ihnen. Werden Sie aktiv und lassen Sie sich von dem Arbeitsrechtler Ulrich Paulussen beraten.
Ziele unserer Erstberatung:
Bei allen Fragen von Arbeitsvertrag bis Zeugnis, von Abfindung bis Zielvereinbarung. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Nehmen Sie mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung.
Als Abfindung wird im deutschen Arbeitsrecht eine einvernehmliche Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gemeint, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt wird.
Mit einer Abmahnung beanstandet im Arbeitsrecht ein Arbeitgeber ein ganz bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmers.
Der Arbeitsvertrag bildet den Rechtsgrund für die Erbringung der Arbeitsleistung und die Zahlung der Vergütung. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet.
Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet, meist gegen Zahlung einer Abfindung.
Kirchen und Religionsgemeinschaften haben nach Art. 137 Abs. 3 WRV i. V. m. Art. 140 GG (Grundgesetz) das Recht, ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbständig zu ordnen und zu verwalten.
Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. § 1 KSchG wirkt zugunsten des einzelnen Arbeitnehmers zwingend. Ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Kündigungsschutzes ist unwirksam.
Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Entgelt für erbrachte Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen. Sie ist dadurch charakterisiert, dass eine Vergütung für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen mit dem Unternehmen gezahlt wird.
Die Vertragsstrafe bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie hat grundsätzlich eine doppelte Funktion.
Dem Arbeitnehmer oder Auszubildenden ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder des Berufsausbildungs-
verhältnisses vom Arbeitgeber oder Ausbildenden ein Zeugnis zu erteilen.
Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch und schließt sich dann ein eingehenderes Beratungsgespräch an (Erstberatung), belaufen sich die Gebühren für die Erstberatung eines Verbrauchers auf maximal EUR 190,00 zzgl. MwSt., die Gebühren für die Erstberatung von Selbständigen und Unternehmern belaufen sich auf pauschal EUR 250,00 zzgl. MwSt.
Kommt es hiernach zur einer Mandatserteilung gehen die Gebühren für die Erstberatung in den Gebühren für die anwaltliche Vertretung auf.
Die Honorierung anwaltlicher Dienstleistungen richten sich auch im Arbeitsrecht grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Höhe der Gebühren ist streitwertabhängig, also auch abhängig davon, welche Bedeutung die Angelegenheit für den Mandanten hat.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, informieren Sie uns bitte bereits im Erstgespräch über Namen und Anschrift des Versicherers und Ihre Versicherungsscheinnummer. Idealerweise bringen Sie Ihre Versicherungspolice oder eine Kundenkarte mit.
Um diese Ziele möglichst effektiv zu erreichen, empfehlen wir, dass Sie im Termin der Erstberatung alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, arbeitsvertragliche Abänderungen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen zur Einsicht bereithalten.
Unsere Kanzlei liegt im Stadtzentrum, direkt am Wasserturm und am beliebtesten öffentlichen Park in Mönchengladbach (Bunter Garten).
Ulrich Paulussen ist spezialisiert auf die Rechtsberatung im Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Vertragsprüfun und weiteren Rechtsgebieten.
2022 Ulrich Paulussen Fachanwalt für Arbeitsrecht